Verwaltung und Haushalt

Die Stadtverwaltung ist das Rückgrat der Kommunalpolitik. Die Mitarbeiter:innen der Verwaltung setzen die Beschlüsse der Politik um und tragen so dazu bei, dass Aachen eine lebenswerte Stadt für alle ist. Aber die Verwaltung ist noch viel mehr. Sie ist für viele Bürger:innen das Gesicht der Stadt. In der Stadtverwaltung melden Neuzugezogene ihren Wohnsitz in Aachen an; Ehepaare geben sich im Standesamt das Ja-Wort; Feuerwehr, Stadtbetrieb und Ordnungsamt sorgen dafür, dass wir alle in einer sicheren und sauberen Stadt leben können.

Doch in den letzten Jahren wurde das Potenzial der hochengagierten und qualifizierten Mitarbeiter:innen der Stadtverwaltung nicht ausgeschöpft. Die Verwaltungsspitze wird oft als uneins und ohne klare Gesamtstrategie wahrgenommen. Wenn aber die klare Linie nicht erkennbar ist, können auch die besten Mitarbeitenden in den Fachbereichen nicht auffangen, was oben nicht erledigt wird.

Auf die komplexen gesellschaftlichen Fragen unserer Zeit kann es keine einfachen Antworten eines einzigen Fachbereichs oder nur eines Ausschusses geben. Diese Antworten finden wir nur, wenn Kommunalpolitik, Verwaltung und die Bürger:innen gemeinsam daran arbeiten. Wir wollen für die Beschäftigten in der Stadtverwaltung die Rahmenbedingungen verbessern und endlich wieder klare und verständliche Abläufe in der Verwaltungsleitung durchsetzen. Dies soll auch bei den Menschen in Aachen ankommen, indem Abläufe gestrafft, vereinfacht und - wo möglich - digitalisiert werden.

Verwaltungsreform:

  • Die umfassende Digitalisierung aller Verwaltungsprozesse hat für uns höchste Priorität. Wir wollen digitale Antragsverfahren, einen Ausbau des Online-Bürgerportals sowie die konsequente Umsetzung von E-Government-Angeboten zur Vereinfachung des Bürgerkontakts.
  • Über dieses gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus soll die Verwaltung transparent und proaktiv den Dialog mit den Bürger:innen suchen. Dies schließt sowohl digitale als auch analoge Angebote mit ein.
  • Innerhalb der Verwaltung soll der Austausch zwischen den Mitarbeiter:innen und der Verwaltungsspitze gestärkt werden. Der Oberbürgermeister soll alle Mitarbeiter:innen der Verwaltung im Blick haben und sich nicht nur mit Dezernent:innen und Fachbereichsleitungen, sondern auch direkter mit denjenigen, die Projekte tagtäglich bearbeiten, austauschen. Wir wollen, dass sich die Verwaltung wieder mehr traut und sich durch Verwaltungsspitze bestärkt sieht, auch mal was zu wagen und neue Wege zu gehen.
  • Es muss eine klare Linie der Verwaltungsleitung erkennbar werden.
  • Die Zusammenarbeit der Dezernate soll verbessert und intensiviert werden. Gerade bei Querschnittsthemen ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtig, in der wichtige Entscheidungen für die Stadt gemeinsam getroffen und umgesetzt werden.
  • Die Umsetzung des lange von uns beantragten Abholautomaten für Ausweise.
  • in Zeiten des Fachkräftemangels die Verwaltung als Arbeitgeberin noch attraktiver machen (angemessene Vergütung, um mit der freien Wirtschaft konkurrieren zu können, Führen in Teilzeit fördern, Flexibilisierung).
  • Schutz von Mitarbeiter:innen vor Übergriffen
  • Paritätische Besetzung der Führungspositionen in der Stadtverwaltung und bei den städtischen Töchtern bzw. Institutionen.
  • Gute Mitarbeiter:innen brauchen gute Bedingungen - Büroräume müssen in ausreichendem Maß und in angemessener Qualität zur Verfügung stehen.

Haushalt konsolidieren:

Um auch künftig die finanzpolitische Gestaltungs- und Handlungsfähigkeit zu erhalten und insbesondere die wichtigen freiwilligen Leistungen aufrecht erhalten zu können, ist die Haushaltsaufstellung im Schulterschluss zwischen Verwaltung und Politik strukturell und nachhaltig zu konsolidieren. Aachen weist im kommunalen Vergleich NRWs in Relation zum Gesamthaushalt die höchsten Ermächtigungsübertragungen auf. Und eine Umsetzungsquote im Investitionshaushalt von zuletzt gerade einmal 23% kann niemanden zufriedenstellen. Vordringlich ist daher der:

  • Abbau der Bugwelle aus laufender Bewirtschaftung, Ermächtigungsübertragungen und offenen Vorhaben der § 13-Liste. Investitionen sind Kriterien-gestützt und angepasst an Umsetzungskapazitäten zu priorisieren.
  • Den Weg des Investitionscontrollings konsequent weitergehen. Halbjährig zum laufenden Sachstand für die Bewirtschaftung der beschlossenen Investitionen berichten, anhand der tatsächlichen Mittelbindung und -freigaben sowie den Stand der Ausschöpfung des Kreditvolumens.
  • Fortschreibung von Maßnahmen ohne politische Beratung ausschließen. Vielmehr ist eine Strategie für die Umsetzung im Sinne einer Zeit-Maßnahmen-Planung zu beraten oder der Haushalt ist ggf. um die jeweilige Maßnahme zu bereinigen.
  • Prüfen, ob es zur Haushaltsehrlichkeit beiträgt, die erforderliche Planreife für Investitionen auf Leistungsphase 4 (HOAI) zu erweitern, bevor es zu einer Haushalts-Einplanung kommen darf – ohne Projekte zu verzögern, die unterjährig die Planreife erreichen.
  • Zu der notwendigen und systematischen Aufgabenkritik gehört neben der Priorisierung auch ein Personalkonsolidierungskonzept, mit dem der jährliche Netto-Stellenaufwuchs perspektivisch auf ein Netto-Null-Niveau abgesenkt wird.
  • Die Verwaltung muss Kosteneinsparpotentiale aufdecken und dazu auch Standards überprüfen. Es ist transparent zu machen, wie durch einen Verzicht auf Standards, die über das gesetzliche Maß hinausreichen, eine Nettokostenreduktion erreicht werden kann.