Katastrophenschutzpläne: Folgerungen aus dem Stromausfall in Berlin
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragt für die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 5. Februar 2026 folgenden Tagesordnungspunkt vorzusehen:
Vorstellung der aktuellen Katastrophenschutzpläne der Stadt Aachen unter besonderer Berücksichtigung von Folgerungen aus dem Stromausfall Berlin und Information der Bevölkerung
Der großflächige Stromausfall in Berlin hat deutlich gemacht, wie verwundbar selbst moderne Großstädte gegenüber kritischer Infrastruktur sind. Der Ausfall u.a. von Ampelanlagen, Einschränkungen im öffentlichen Verkehr, Störungen der Kommunikation hatte erhebliche Herausforderungen für Einsatzkräfte und für die Bevölkerung zur Folge.
Die Stadt Aachen hat nach § 4 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (BHKG) erforderlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen zu treffen und den Einsatz der Gefahrenabwehr zu leiten und zu koordinieren. Hierfür wurden entsprechende Katastrophenschutzpläne erstellt, die alle 5 Jahre fortgeschrieben werden.
Aufgrund der Änderung der Zuständigkeit für den Katastrophenschutz in der aktuellen Legislaturperiode nach mehr als 20 Jahren vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz auf den Personal- und Verwaltungsausschuss sollen die Ausschussmitglieder auf den aktuellen Stand gebracht werden. Dabei sollen besonders Folgerungen aus dem Stromausfall Berlin für die Stadt Aachen betrachtet werden, sowie auf die Kommunikation und Information der Bevölkerung eingegangen werden.